Informationen

Zuweisung zur Physiotherapie

Zur Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung benötigen sie eine Physiotherapieverordnung, die ihnen ihr Hausarzt oder Facharzt ausstellt.

Bewilligung durch die Krankenkasse

Im Regelfall ist eine normale Verordnung durch den Arzt ausreichend. Bei sehr langwierigen Behandlungen kann es erforderlich sein, dass der Arzt eine „Verordnung ausserhalb des Regelfalls“ verordnet. Bis jetzt haben fast alle Krankenkassen auf ein schriftliches Genehmigungsverfahren bei diesen Rezepten verzichtet, in Ausnahmefällen kann es bei Langzeitverordnungen aber erforderlich sein. Sprechen sie mit mir, ich berate sie gerne.

Behandlungskosten

Alle vom Arzt verordneten Maßnahmen werden von der Krankenkasse bezahlt. Der von ihnen zu zahlende Eigenanteil beträgt 10% und 10.- € Rezeptgebühr. Die Kosten für eine Verordnung von sechs Behandlungen betragen je nach Anwendung, ca. 18.- bis 26.- €. Bei Privatpatienten wird der Betrag normalerweise zu 100% erstattet. In letzter Zeit wird jedoch öfters ein geringer Eigenanteil von bis zu 10% erwartet.

Abrechnung

Kassenpatienten: Nach der Beendigung der Behandlung wird die Verordnung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Privatpatienten: Nach Behandlungsende bekommen sie von mir eine Privatrechnung die sie mit dem Arztrezept bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Rückerstattung erfolgt normalerweise innerhalb von drei Wochen.

Terminvereinbarung

Behandlungen werden nur nach Voranmeldung durchgeführt. Dadurch kann garantiert werden, dass es zu keinen Wartezeiten in der Praxis kommt. Sollten sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, ich rufe sie schnellstmöglich zurück. Bitte beachten sie dass nach Operationen und Arthroskopien schnell mit der Physiotherapie begonnen werden muss. Sprechen sie mit dem operierenden Arzt, ob sie gleich vorab Termine für Krankengymnastik vereinbaren sollen.
Ich bitte sie die vereinbarten Behandlungstermine genau einzuhalten und mich im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Nur so ist es möglich den freiwerdenden Termin rechtzeitig an einen anderen Patienten zu vergeben.

Öffnungszeiten

Dienstag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.30 Uhr.
Freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Hausbesuche bei Bedarf.
Bitte beachten sie: Die vorgeschriebene Behandlungszeit von den Krankenkassen für eine Anwendung bei einer krankengymnastischen Behandlung beträgt lediglich 15-25 Minuten. Ich plane meine Behandlungszeiten im 30-Minutenrhythmus, so dass ich mir genügend Zeit lassen kann, für sie da zu sein. Bitte unterstützen sie mich indem sie pünktlich zu den Behandlungen kommen und Termine die sie nicht wahrnehmen können mindestens 24 Stunden vorher absagen.